Wir sind eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle, die seit 1991 besteht und alle flugmedizinische Untersuchungen von Piloten, Kabinenpersonal und Flugsicherungspersonal gemäß den EASA – Richtlinien durchführt. Die Erstuntersuchung für die Klasse 1 dürfen wir hierbei nicht durchführen. Diese Untersuchung sind den Aeromedical Center vorbehalten. Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes
Dres. med. Joanna Malek und Matthäus Müller sind flugmedizinische Sachverständige für Tauglichkeitsuntersuchungen der Klassen 1, 2 und LAPL sowie für die Erteilung von Flugbegleiterbescheinigungen und die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen für Flugverkehrskontrollpersonal.
Für eine Terminvereinbarung der flugmedizinische Untersuchungsstelle rufen Sie direkt an:
Anrufbeantworter Aaron: +4969285050
E-Mail: flugmedizin@fradoc.de
oder: Online-Terminkalender
ATPL (Airline Transport Pilot License), CPL (Commercial Pilot License)
Die Erstuntersuchung der Klasse 1:
Verkehrsflugzeugführer, Berufsflugzeugführer, Verkehrshubschrauberführer, Berufshubschrauberführer, Luftschiffführer, Flugingenieure, Freiballonführer und Flugtechniker auf Hubschraubern bei den Polizeien des Bundes und der Länder.
Achtung:
Die Erstuntersuchung der Klasse 1 kann nicht durch unsere flugmedizinische Untersuchungsstelle in Frankfurt erfolgen, sondern muss in einem flugmedizinischen Zentrum durchgeführt werden.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren und finden Informationen hierzu auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes:
Die Verlängerungsuntersuchung der Klasse 1:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Den Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses füllen Sie bitte bei uns digital aus. Sie müssen diesen nicht mitbringen.
Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?
Für eine Terminvereinbarung der flugmedizinische Untersuchungsstelle rufen Sie direkt an:
Anrufbeantworter Aaron: +4969285050
E-Mail: flugmedizin@fradoc.de
oder: Online-Terminkalender
PPL (Private Piloten Lizenz) - LAPL (Light Aircraft Piloten Lizenz)
Die Erstuntersuchung der Klasse 2:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Den Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses füllen Sie bitte bei uns digital aus. Sie müssen diesen nicht mitbringen.
Welche Untersuchungen sind bei jeder Erstuntersuchung erforderlich?
Zusätzliche Untersuchungen nach Indikation
Soweit sich aus den Untersuchungen Hinweise für eine mögliche Erkrankung ergeben, werden weiterführende fachärztliche Untersuchungen gemeinsam mit den Proband*innen besprochen.
Gerne führen wir auf Wunsch zusätzlich einen erweiterten Gesundheits-Check durch.
Augenärztlichen Untersuchung
Wir können Ihnen die Kontaktdaten von Augenärzt*innnen mit Erfahrung auf dem Gebiet der Flugmedizin zukommen lassen.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin für Ihre Augenärztliche Untersuchung. Dieser Termin sollte vor dem Untersuchungstermin bei uns sein, sodass Sie den augenärztlichen Befund bei der Tauglichkeitsuntersuchung vorlegen können.
Für eine Terminvereinbarung der flugmedizinische Untersuchungsstelle rufen Sie direkt an:
Anrufbeantworter Aaron: +4969285050
E-Mail: flugmedizin@fradoc.de
oder: Online-Terminkalender
Die Verlängerungsuntersuchung der Klasse 2:
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Den Antrag für die Ausstellung eines Flugtauglichkeitszeugnisses füllen Sie bitte bei uns digital aus. Sie müssen diesen nicht mitbringen.
Welche Untersuchungen sind bei jeder Verlängerungsuntersuchung erforderlich?
Zusätzliche Untersuchungen nach Indikation
Gerne führen wir auf Wunsch zusätzlich einen erweiterten Gesundheits-Check durch.
Für eine Terminvereinbarung der flugmedizinische Untersuchungsstelle rufen Sie direkt an:
Anrufbeantworter Aaron: +4969285050
E-Mail: flugmedizin@fradoc.de
oder: Online-Terminkalender
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlamentes und des Rates
https://www.easa.europa.eu/document-library/regulations/commission-implementing-regulation-eu-201927
Verordnung (EU) 2018/1139 vom 4. Juli 2018 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1139&qid=1536841258885&from=DE