Wir sind eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle, die seit 1991 besteht und jährlich ca. 700 flugmedizinische Untersuchungen (Piloten, Kabinenpersonal und Flugsicherungspersonal) gemäß den EASA – Richtlinien durchführt.
Dr. med. Andreas Röbel ist flugmedizinscher Sachverständiger für Tauglichkeitsuntersuchungen der Klassen 1, 2 und LAPL, ferner für die Erteilung von Flugbegleiterbescheinigungen und die Durchführung von Tauglichkeitsuntersuchungen für Flugverkehrskontrollpersonal.
Dr. med. Joanna Malek ist zugelassene flugmedizinische Sachverständige für Tauglichkeitsuntersuchungen der Klasse 2 und LAPL.
Dr. med. Matthäus Müller ist seit über 45 Jahren passionierter Segelflieger und besitzt die Zulassung für Tauglichkeitsunteruchungen der Klassen 1, 2 und LAPL, ferner für Tauglichkeitsuntersuchungen für Flugbegleiterbescheinigungen und für Flugverkehrskontrollpersonal.
Wir bitten um die Vereinbarung eines Termins telefonisch oder über unseren Online-Termin-Kalender.
Der Antrag auf Ausstellung eines Tauglichkeitszeugnisses kann ausschließlich über EMPIC (European Aviation Processing System) in unserer Praxis erfolgen. Zu Ihrer Information haben wir das Antragsformular zur Einsicht als Download hinterlegt.
Telefon: +4916090356353
Anrufbeantworter Aaron: +4969285050
E-Mail: info@fradoc.de
oder nutzen Sie den Online-Terminkalender
(Piloten unter 40 Jahre alle 5 Jahre, über 40 Jahre alle 2 Jahre).
Große Untersuchung € 250
Zwischenuntersuchung: € 180
Untersuchung € 100 (Studenten € 75, Schüler € 50)
Untersuchung € 60 ( Studenten € 50, Schüler € 35)
Kosten werden zum Teil durch den Arbeitgeber übernommen
Kosten werden zum Teil durch den Arbeitgeber übernommen
Durchführungsverordnung (EU) 2019/27 der Kommission vom 19. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr.1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlamentes und des Rates
https://www.easa.europa.eu/document-library/regulations/commission-implementing-regulation-eu-201927
Verordnung (EU) 2018/1139 vom 4. Juli 2018 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018R1139&qid=1536841258885&from=DE